Das Hinweisgebersystem der
HSM® Stahl- und Metallhandel GmbH (HSM®)
HSM® tritt entschieden für ein integres und nachhaltiges Handeln unseres Unternehmens, unserer Führungskräfte und Mitarbeiter ein. Dazu sind wir auf eine frühzeitige Kenntnis von Verstößen gegen Gesetze und unsere internen Regeln angewiesen.
Darunter fallen z. B.
- Potenzielle Bestechungsdelikte
- Betrugsvergehen
- Kartellrechtsverstöße
- Datenschutzverstöße und Sicherheit in der Informationstechnik
- Verstöße gegen das Finanzrecht und Rechnungslegung
- Wettbewerbsverstöße
- Diskriminierung oder Verletzung von Rechnungslegungsvorschriften
- Verstöße gegen Arbeitsschutz, Umweltschutz- oder Arbeitszeitgesetze
Hierzu hat die HSM® eine interne Meldestelle eingerichtet. Die interne Meldestelle nimmt Meldungen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes entgegen.
Das Wissen über Verstöße können interne als auch externe Personen besitzen. Dazu können auch Kunden und Lieferanten gehören.
Das System kann auch genutzt werden, um Beschwerden wegen Verstößen gegen Menschenrechte und umweltbezogene Pflichten vorzubringen sowie diesbezügliche Risiken zu melden.
Deswegen bieten wir allen Personen, die Kenntnis von schwerwiegenden Verstößen gegen Gesetze und interne Regeln haben, mehrere Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten.
Telefon:
09172 6900 – 61
E-Mail:
HSM-CoC@hsm-stahl.de
Post:
Christoph Schubert / vertraulich
HSM Stahl- und Metallhandel GmbH
Breitenloher Weg 12
91166 Georgensgmünd
Bitte beschreiben Sie den zu meldenden Vorfall so genau wie möglich (Was, Wer, Wann, Häufigkeit). HSM® schützt Hinweisgeber vor jeglichen Nachteilen aufgrund einer Meldung. Voraussetzung des Schutzes ist, dass der Hinweisgeber guten Glaubens meldete.
Link zur HSM-Datenschutzerklärung:
https://www.hsm-stahl.de/datenschutzerklaerung/